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Sollte Ihre Baurechtsbehörde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular "Abbruch baulicher Anlagen" auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung.
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Sollte Ihre Baurechtsbehörde kein Formular im Internet anbieten, so steht Ihnen das "Formular Baubeschreibung" auch auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums zum Download zur Verfügung.
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Sollte Ihre Baurechtsbehörde kein Formular im Internet anbieten, so steht Ihnen der "Antrag auf Baugenehmigung" auch auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums zum Download zur Verfügung.
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Sollte Ihre Baurechtsbehörde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen der "Antrag auf Bauvorbescheid" auch auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums zum Download zur Verfügung.
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Sollte Ihre Baurechtsbehörde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular "Abbruch baulicher Anlagen" auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung.
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Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung.
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Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung.
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Sollte Ihre Baurechtsbehörde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular "Kenntnisgabeverfahren" auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung.
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Sollte Ihre Baurechtsbehörde kein Formular im Internet anbieten, so steht Ihnen das Formular für den schriftlichen Teil des Lageplans auch auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums zum Download zur Verfügung.
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